Friedrich-von-Alberti-Gymnasium
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Hintergrundwissen Erziehungsgemeinschaft
Alle Eltern haben laut Schulgesetz § 55 (Elternbeteiligung) das Recht und auch die Aufgabe an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. Gemeinsam mit Schulleitung und Lehrern bilden wir Eltern eine Erziehungsgemeinschaft.
Es gibt viele Möglichkeiten das Ziel einer echten Erziehungsgemeinschaft zu erreichen. Wichtig ist uns dabei der offene Dialog zwischen Schülern, Lehrern und Eltern, um mit gegenseitigem Respekt das Schulklima aktiv mitzugestalten.
Gremien der Elternmitwirkung:
- die Klassenpflegschaft (Elternabend)
- die Elternvertretungen (Elternbeirat)
- die Schulkonferenz
Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern und den in der Klasse regelmäßig unterrichtenden Lehrern. Zu Beginn eines Schuljahres werden am ersten Klassenpflegschaftsabend (Elternabend) je ein Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter aus den Reihen der Eltern gewählt.
Klassenpflegschaftsabend
Zu Beginn des Schuljahres beginnen die Klassenpflegschaftsabende im Rahmen der Herbsthocketse. Der Termin für den 2. Klassenpflegschaftsabend wird von den Klassen individuell festgelegt.
Die aktuellen Elternvertreter laden zu den Klassenpflegschaftsabenden ein und stimmen vorab den Termin und die Tagungspunkte mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer ab.
Nachfolgend eine Vorlage für die Einladung:
(Noch nicht vorhanden)
Elternbeirat
Alle gewählten Elternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat, also die Elternvertretung der Schule. In der ersten Elternbeiratssitzung eines Schuljahres wird der Elternbeiratsvorsitzende, dessen Stellvertreter und ein Schriftführer aus den Reihen der Elternvertretern gewählt.
Der Elternbeirat unserer Schule trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr. Hierzu ist auch die Schulleitung geladen. Wir unterbreiten der Schulleitung Vorschläge und Anregungen.
Bei den Elternbeiratssitzungen werden aktuelle Themen besprochen und gemeinsam Entscheidungen getroffen.
Schulkonferenz
In der ersten Elternbeiratssitzung eines Schuljahres werden auch die Elternvertreter für die Schulkonferenz gewählt.
An der Schulkonferenz nehmen teil:
- der Schulleiter und zwei LehrerInnen
- die/der Elternbeiratsvorsitzende und die zwei in der Elternbeiratssitzung gewählten Elternvertreter
- die Schülersprecherin und zwei weitere SchülerInnen
Gesamtelternbeirat
Im Gesamtelternbeirat vertreten der Elternbeiratsvorsitzende und sein Vertreter die Interessen der Schule und der Eltern gegenüber der Stadt Bad Friedrichshall.
Die Aufgaben des Gesamtelternbeirates sind:
- Fragen zu beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen in Bad Friedrichshall angehen.
- zum Verständnis für die Entwicklung an öffentlichen Schulen beitragen.
- Anregungen, Anträge und Wünsche von Mitgliedern im Schulbeirat zu diskutieren und zu unterstützen.
- Vorschläge und Empfehlungen an den Schulträger und an Schulämter zu transportieren.
- die beweglichen Ferientage für den Geltungsbereich des Schulträgers festzulegen.