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Friedrich-von-Alberti-Gymnasium
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Entschuldigungsregelung

alle Klassenstufen

(Auszug aus der Schulordnung)
B Unterrichtsversäumnisse:

  1. In der Schulbesuchsverordnung (§ 2 Abs. 1) ist geregelt:
    „Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“
    Bei längerer Krankheitsdauer oder auffälliger Häufung kann die Vorlage von weiteren Bescheinigungen verlangt werden.
  2. Es gelten folgende zusätzliche Regelungen:
    - Schülerinnen und Schüler, die in einzelnen Unterrichtsstunden fehlen oder vor Unterrichtsende entlassen werden, müssen sich durch einen Laufzettel entschuldigen (erhältlich im Sekretariat). Bevor sie/er das Schulgelände verlässt, muss sie/er die Unterschrift einer Lehrkraft einholen. Der Laufzettel (bei minderjährigen Schülerinnen/Schülern mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten) wird bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vorgelegt. Die Entschuldigung in der Kursstufe erfolgt über ein gesondertes Formular (siehe 3.)
    - Generell gilt, dass der versäumte Unterrichtsstoff selbständig nachgeholt werden muss.
    - Wird eine Klassenarbeit oder Klausur versäumt, so hat sich die Schülerin/der Schüler in geeigneter Form rechtzeitig vor Beginn der Leistungsfeststellung zu entschuldigen. Die Entscheidung über einen Nachschreibetermin trifft die Fachlehrkraft. Dieser kann schon auf dem Folgetag liegen.
  3. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe entschuldigen sich über ein Entschuldigungsformular, in das alle versäumten Unterrichtsstunden einzutragen sind. Dieses muss (ggf. mit Bescheinigung des behandelnden Arztes und bei Minderjährigen mit Unterschrift der Eltern) bei Wiederaufnahme des Unterrichts sofort allen Fachlehrkräften zur Unterschrift vorgelegt werden. Abschließend zeichnet die Tutorin/der Tutor ab. Die Entschuldigungsformulare werden in ein Heft eingeklebt, das jederzeit mitzuführen ist und in regelmäßigen Abständen von der Tutorin/dem Tutor kontrolliert wird.
  4. Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen (mindestens 5 Schultage vorher) schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesen selbst zu stellen. Für die Entscheidung über Beurlaubungen ist bei bis zu zwei aufeinander folgenden Unterrichtstagen die/der Klassenlehrer/in, in den übrigen Fällen die Schulleitung verantwortlich. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien sind in der Regel ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Entschuldigung per IServ

Die Krankmeldung über das Modul “Abwesenheiten” sollte bitte bis spätestens 8 Uhr am Krankheitstag erfolgen. Die Eintragung kann natürlich bereits am Vortag vorgenommen werden.
Sollte Ihr Kind schon absehbar weitere Tage krank sein, können Sie auch einen Zeitraum eingeben.
Der Status der Krankmeldung in IServ wird auf “entschuldigt” gesetzt, sobald das Sekretariat Kenntnis von dieser Krankmeldung genommen hat.
Dies bedeutet dennoch, dass Sie innerhalb von 3 Tagen verpflichtet sind, eine handschriftlich von Ihnen unterschriebene Krankmeldung für Ihr Kind in der Schule abzugeben. Sie können die Entschuldigung auch in den Briefkasten einwerfen oder einem/einer Mitschüler/in mitgeben.
Sollte Ihr Kind längerfristig krank sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem jeweiligen Klassenlehrerteam auf.
(Stand Oktober 2023)