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Friedrich-von-Alberti-Gymnasium
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Entschuldigungsregelung

für die Kursstufe des FvAG

Entschuldigungsformular Kursstufe (ab Oktober 2022)

Auszug aus der Schulordnung

B Unterrichtsversäumnisse:

  1. In der Schulbesuchsverordnung (§ 2 Abs. 1) ist geregelt:
    „Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“
    Bei längerer Krankheitsdauer oder auffälliger Häufung kann die Vorlage von weiteren Bescheinigungen verlangt werden.
  2. Es gelten folgende zusätzliche Regelungen:
    - Schülerinnen und Schüler, die in einzelnen Unterrichtsstunden fehlen oder vor Unterrichtsende entlassen werden, […] Die Entschuldigung in der Kursstufe erfolgt [wie unten beschrieben]
    - Generell gilt, dass der versäumte Unterrichtsstoff selbständig nachgeholt werden muss.
    - Wird eine Klassenarbeit oder Klausur versäumt, so hat sich die Schülerin/der Schüler in geeigneter Form rechtzeitig vor Beginn der Leistungsfeststellung zu entschuldigen. Die Entscheidung über einen Nachschreibetermin trifft die Fachlehrkraft. Dieser kann schon auf dem Folgetag liegen.
  3. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe entschuldigen sich über ein Entschuldigungsformular, in das alle versäumten Unterrichtsstunden einzutragen sind. Dieses muss (ggf. mit Bescheinigung des behandelnden Arztes und bei Minderjährigen mit Unterschrift der Eltern) bei Wiederaufnahme des Unterrichts sofort allen Fachlehrkräften zur Unterschrift vorgelegt werden. Abschließend zeichnet die Tutorin/der Tutor ab. Die Entschuldigungsformulare werden in ein Heft eingeklebt, das jederzeit mitzuführen ist und in regelmäßigen Abständen von der Tutorin/dem Tutor kontrolliert wird.
  4. Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen (mindestens 5 Schultage vorher) schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesen selbst zu stellen. Für die Entscheidung über Beurlaubungen ist bei bis zu zwei aufeinander folgenden Unterrichtstagen die/der Klassenlehrer/in, in den übrigen Fällen die Schulleitung verantwortlich. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien sind in der Regel ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Entschuldigungsheft

  1. Jeder Schüler besorgt ein leeres DinA5-Heft, das durchnummeriert wird. Auf den ersten Seiten werden der aktuelle Stundenplan und die vorliegenden Formblätter eingeklebt. Auf den folgenden Seiten kann im Krankheitsfall / bei Versäumnis jeweils ein Vordruck eingeklebt werden, auf dem die versäumten Stunden und die Begründung für das Fehlen vom Schüler einzutragen sind. Dieser Vordruck kann hier heruntergeladen und ausgedruckt oder im Sekretariat abgeholt werden. Die Eltern unterschreiben bei noch nicht volljährigen Schülern den ausgefüllten Entschuldigungsvordruck. Der Schüler lässt die fristgerechte Entschuldigung von seinem Tutor bestätigen. Falls er diesen nicht rechtzeitig antrifft, gibt er seine Entschuldigung im Sekretariat zur Weitergabe an den Tutor ab. Den Fachlehrern der versäumten Fächer legt der Schüler in der jeweils nächsten Unterrichtsstunde die Entschuldigung zum Abzeichnen vor.
  2. Bei längeren Krankheiten (über ein Wochenende hinweg, also zwei Wochen betreffend) werden zwei Vordrucke ausgedruckt und eingeklebt. Bei versäumten Klausuren ist weiterhin vor Beginn der Klausur ein Anruf in der Schule erforderlich und innerhalb der nächsten drei Schultagen eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Diese kann auch in das Heft eingeklebt werden.
  3. Auch das Fehlen aus schulischen Gründen (z.B. wegen Klausuren in einem anderen Fach, Orchesterproben) wird im Entschuldigungsheft entsprechend eingetragen und von den Kurslehrern abgezeichnet. Eine Entschuldigung durch die Eltern ist in diesem Fall nicht notwendig.
  4. Beurlaubungen sind grundsätzlich vor der absehbaren Fehlzeit einzuholen und werden vom Tutor im Entschuldigungsheft dokumentiert (z.B. bei Beerdigungen, Führerscheinprüfung etc.).
  5. Wenn ein Schüler der Kursstufe während eines Schultages erkrankt und gehen möchte, muss er sich im Sekretariat oder beim Fachlehrer melden. Es wird dann eine kurze Notiz („Schüler wurde um … Uhr entlassen.“) ins Entschuldigungsheft eingetragen.
  6. Das Entschuldigungsheft ist vom Schüler immer mitzuführen, der Verlust muss sofort dem Tutor gemeldet werden (evtl. kann daraufhin eine Attestpflicht notwendig werden). Ein volles Heft wird beim Tutor abgegeben.
  7. Die Fehlstundenzahl wird in diesem Heft von den Schülern ständig auf einem Vordruck auf der letzten Seite addiert. Dies ermöglicht es, immer einen aktuellen Überblick über die Fehlzeiten zu haben.
  8. Bei Bedarf dokumentieren Tutoren/Fachlehrer Absprachen mit dem Schüler durch eine Notiz im Entschuldigungsheft.

(Für Schülerinnen gilt das entsprechende.)
Diese Regelungen gelten ab 01.10.2022.

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