Friedrich-von-Alberti-Gymnasium
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Computerordnung
des Friedrich-von-Alberti-Gymnasiums
1. Nutzungsberechtigung für die Computer
- Nutzungsberechtigt sind Angehörige, Schülerinnen und Schüler des FvAG im Rahmen der Durchführung des Unterrichts oder der Arbeitsgemeinschaften. Darüber hinaus kann auch ein individuelles Nutzungsrecht für schulische Zwecke im Rahmen schulischer Veranstaltungen gewährt werden.
- Weiterhin kann bei Bedarf Schülerinnen und Schülern des FvAG, sofern keine gegenteilige Weisung der Erziehungsberechtigten vorliegt, die Nutzung der Computeranlage außerhalb schulischer Veranstaltungen für schulische Zwecke erlaubt werden.
- Kein Benutzer der Computereinrichtungen des FvAGs hat das Recht über den Internetzugang der Schule, ohne Zustimmung der Schulleitung Vertragsverhältnisse für sich oder im Namen des FvAGs einzugehen (z. B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
2. Verhalten in Räumen mit Computerarbeitsplätzen
- Es ist nicht gestattet, am Computer bzw. im Computerraum zu essen oder zu trinken.
- Mutwillige Veränderungen an der Konfiguration, der Hardware, am Bios oder an der Software der Computer sind verboten.
- Die Installation von Software ist verboten.
- Bei Änderungswünschen an der Hard- bzw. Software muss der Systembetreuer informiert werden.
- Der Startvorgang des PC’s darf nicht unterbrochen oder verändert werden.
- Insbesondere darf nicht von USB-Sticks, Disketten oder anderen externen Medien gebootet werden.
- Jeder Benutzer darf sich nur unter dem ihm zugewiesenen Benutzernamen und dem zugehörigen Kennwort anmelden und am PC arbeiten. Jeder Nutzer ist für die Aktivitäten, die unter seinem Benutzernamen ausgeführt werden verantwortlich.
- Die Weitergabe von Benutzernamen/Kennwörtern und der Versuch, Kennwörter auszuspähen, ist nicht erlaubt.
- Bei der Eingabe von Kennwörternin sind umstehende Personen verpflichtet, den Blick von der Tastatur und dem Bildschirm abzuwenden.
- Jeglicher Versuch, die Sicherheitsvorkehrungen und Nutzungsbeschränkungen zu umgehen, ist untersagt und zudem meist strafrechtlich bewehrt.
- Nach dem Beenden der PC-Arbeit meldet sich der Nutzer vom Netzwerk ab.
- Ein Rechtsanspruch auf Schutz persönlicher Daten im Netzwerk des FvAG besteht nicht. Alle im Netzwerk befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff des Systembetreuers oder der entsprechenden Fachlehrer.
- Tätigkeiten, die die Funktion von Rechnern der Schule bzw. anderen Benutzern an der Schule beeinträchtigen oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Benutzung der Computer verhindern oder einschränken, sind verboten.
3. Nutzung des Internetzugangs
Die Netiquette (von ‚Net-Etikette’) ist der Knigge (Benimm-Regeln) im Bereich der Datenkommunikation. Auf folgende Regeln wird ausdrücklich hingewiesen:
- Es dürfen nur Inhalte aufgerufen werden, die für das jeweils eigene Alter geeignet bzw. freigegeben sind.
- Es ist weiterhin untersagt, den Datenkommunikationszugang des FvAG zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule oder ihrer Angehörigen in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.
- Der Gebrauch anonymer Proxies und die Verwendung von Software zum anonymen Surfen bzw zum Verschleiern der Surfspuren ist nicht gestattet.
- Jeder Benutzer verpflichtet sich insbesondere, es zu unterlassen, Software, Dateien, Kommunikation oder ähnliches aus dem Netz zu laden, zu senden oder anderweitig zu veröffentlichen, im Netz zu suchen oder zu verwenden, die folgende Bedingungen erfüllen:
- die eine Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen Dritter verursachen können;
- die rassistische, links- bzw. rechtsextremistische äußerungen enthalten bzw. zu Gewalttaten und anderen strafbaren Handlungen auffordern;
- Material, das geeignet ist, vom gewünschten Empfänger oder Ziel als diffamierend, täuschend, missverständlich, beleidigend, lästerlich, widerlich, anstößig oder unangemessen interpretiert zu werden;
- die pornografisches oder gewaltverherrlichendes Bild- und Schriftmaterial, Bedrohungen, Beleidigungen oder Verunglimpfungen Dritter enthalten;
- Beeinträchtigung der Leistung oder Verfügbarkeit unserer technischen Ressourcen;
- Daten oder Komponenten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen schadensverursachenden Inhalten;
- Werbung, Bekanntmachung oder Angebote für Güter oder Dienste aus kommerziellen oder parteipolitischen Gründen;
- beim Herunterladen und Veröffentlichen von Informationen aus dem Internet sind die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes zu beachten. Insbesondere ist das Herunterladen und Verwenden von urheberrechtlich geschützten Musikdateien untersagt.
- Im Zweifelsfall ist sofort der entsprechende Fachlehrer zu informieren.
Die bereitgestellten Informationen stammen aus weltweit verteilten Quellen und können, bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung, keiner hausinternen Selektion unterworfen werden. Es ist technisch nicht möglich, völlig auszuschließen, dass Internetseiten mit obigem Inhalt aufgerufen werden können. Sollte sich irgendjemand durch die vorgefundenen Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Das FvAG ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.
Jede Schülerin und jeder Schüler des FvAG sollte folgenden Merksatz bei der Benutzung des Internets beherzigen: Vergiss niemals, dass auf der anderen Seite der Kommunikation auch eine Person sitzt. Sage im Zweifelsfall nur das, was du auch über dich lesen möchtest. Auch im Internet gelten alle Regeln zivilisierten Zusammenlebens.
Hinweis: Der Internet-Server der Schule, wie auch der Internet-Provider protokollieren die ‚Surfspuren’ jedes einzelnen Users, so dass im Verdachtsfalle nachträglich nachgeprüft werden kann, wer welche Internetinhalte abgerufen hat. Wer hiermit nicht einverstanden ist, nutzt den Internet-Zugang der Schule nicht.
Verstöße gegen die Computerordnung können zum teilweisen oder vollständigen Entzug der Nutzungsberechtigung der Computeranlage des FvAGs führen.
Bad Friedrichshall, 2007