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Friedrich-von-Alberti-Gymnasium
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Auszug aus der Schulordnung

des Friedrich-von-Alberti-Gymnasiums

zum Fernlernen

D Fernlernen

  1. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne oder im Lockdown bearbeiten zu den üblichen Unterrichtszeiten die ihnen zur Verfügung gestellten Aufgaben zuhause.
  2. Eine Teilnahme am Unterricht in Form von Video-Konferenzen ist verpflichtend. Die Teilnahme Dritter (auch Familienangehöriger) ist nicht gestattet und das Mithören wird vermieden. Aufnahmen sind nicht erlaubt.
  3. Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Fernlernen verhindert, ist eine Entschuldigung erforderlich. Eine Mitteilung erfolgt am gleichen Tag per Mail bei den Fachlehrkräften sowie beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung.
  4. Die im Fernlernen behandelten Inhalte und die erbrachten Leistungen fließen in die Leistungsmessung ein.
  5. Inhalte und Arbeitsmaterialien, die die Schülerinnen und Schüler erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Aufnahmen (Ton- und Bildaufnahmen), Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
  6. Bei Verstößen können rechtliche Schritte eingeleitet werden.