Friedrich-von-Alberti-Gymnasium
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Wann darf mein Kind nicht in die Schule?
(Aus den FAQ des KM)
Schülerinnen und Schüler sind von einer Teilnahme am Schulbetrieb ausgeschlossen, wenn
- sie in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen und seit dem Kontakt mit der infizierten Person nicht mehr als 14 Tage vergangen sind,
- sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, wie Fieber ab 38°C, trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankungen wie bspw. Asthma verursacht), Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens),
- sie aus einem sogenannten Risikogebiet zurückgekehrt sind und eine Quarantäne nach der „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ gilt.
Handreichung des Sozialministeriums
Hinweis: Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist, genauso wie leichter oder gelegentlicher Husten bzw. Halskratzen, kein Ausschlussgrund.
Vorgehen und Maßnahmen des Gesundheitsamtes bei Auftreten von Corona-Fällen in Schulen (Sozialministerium)