Friedrich-von-Alberti-Gymnasium
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Fernlernunterricht
Im Schuljahr 2020/21 gibt es Regeln für den Fernunterricht:
Auch in Phasen des Fernlernunterrichts gilt die Schulpflicht. Die Entschuldigungsregelung ist wie im Präsenzunterricht.
Leistungsbeurteilung:
Alle Leistungen die im Fernunterricht erbracht werden, können in die Leistungsfeststellung mit einbezogen werden.
Alle Unerrichtsinhalte des Fernunterrichts können in schriftlichen oder mündlichen Leistungsfeststellungen abgeprüft werden.
Ausführliche Informationen zum Fernunterricht
Weiterhin gilt, dass man sich am besten möglichst schnell direkt an den Lehrer/die Lehrerin wendet, wenn es zu viele Aufgaben sind, man Verständnisprobleme hat oder einen Moodlekurs nicht findet (NACHNAME@fvag.net).