Friedrich-von-Alberti-Gymnasium
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Notfallbetreuung ab 27.04.2020
Vom 27.4.2020 an wird die Notbetreuung auch auf Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse ausgeweitet (also Klasse 5 – 7). Neu ist zudem, dass nun auch Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben, „bei denen beide Erziehungsberechtigte (bzw. die oder der Alleinerziehende) einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.“ Die Erziehungsberechtigten müssen „eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.“ Bei der schulischen Notbetreuung handelt es sich um eine Betreuungsmaßnahme, nicht um schulischen Ersatzunterricht.
Nach den Osterferien wird die Notfallbetreuung ausgeweitet. Informationen §1 Satz 4
Anmeldung ab 27. April 2020
Unbedenklichkeitserklärung ab 27. April 2020
Notfallbetreuung bis 25.04.2020
Für Kinder der Klassen 5 und 6, deren beide Eltern (oder auch Alleinerziehende) in Berufen arbeiten, die zur kritischen Infrastruktur zählen (vgl. Informationen des Kultusministeriums – 2. Seite) und die betreut werden müssen, wird eine Notfallbetreuung durch die Stadt Bad Friedrichshall eingerichtet.
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